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FEUERWEHRPLÄNE
nach DIN 14095
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung. Sie sind ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes.
Die Norm DIN 14095 gibt vor, welche Inhalte für einen Feuerwehrplan vorgesehen sind.
Wird ein Feuerwehrplan gefordert, ist der Betreiber einer baulichen Anlage verpflichtet, diesen zu erstellen und an die zuständige Feuerwehr zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen am Gebäude ist der Feuerwehrplan zügig zu aktualisieren und an die Einsatzkräfte weiterzuleiten.
Bestandteile eines Feuerwehrplanes:
1. Allgemeine Objektinformationen
Dieser Teil des Feuerwehrplans enthält allgemeine Informationen zum Gebäude.
2. Übersichtsplan
Mit dem Übersichtsplan verschafft sich der Einsatzleiter der Feuerwehr eine grobe Übersicht über das Objekt.
3. Geschosspläne
Für jedes einzelne Geschoss muss ein gesonderter Geschossplan vorgehalten werden.
4. Sonderpläne
Je nach Örtlichkeit kann es erforderlich sein, Sonderpläne zum besseren Verständnis zu erstellen.
5. Zusätzliche textliche Erläuterungen
Außerdem kann es notwendig sein, zusätzliche textliche Erläuterungen in den Feuerwehrplan einzufügen.
Dies können u.A. sein: Öffnungszeiten, Mitarbeiteranzahl, besondere Gefahren etc.
Welche inhaltlichen Angaben letztlich gefordert sind, spricht der Ersteller des Feuerwehrplans mit der örtlichen Brandschutzdienststelle ab. Feuerwehrpläne werden immer in enger Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle erstellt.